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Fördermöglichkeiten der Neuen Regionalpolitik

Fördermöglichkeiten für gesundheitstouristische Projekte in Graubünden

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Mit der Neuen Regionalpolitik unterstützen der Bund und der Kanton Projektträgerschaften bei der Konzeption, Entwicklung und Positionierung von gesundheitstouristischen Kooperationen und Angeboten.

Dadurch sollen bestehende Trägerschaften und Unternehmen gestärkt und Anreize für die Entstehung von Wertschöpfung in den Regionen geschaffen werden.

Massnahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP)

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Strategische Ziele

 

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Schlüsselbranchen auf kantonaler Ebene (Tourismus, Industrie, Bildung und Gesundheit)
  • Aktivierung regionaler und lokaler Akteure und zusätzliche Inwertsetzung spezifischer Potenziale in den Regionen

 

Diese Ziele werden über drei Förderschwerpunkte und mit flankierenden Massnahmen erreicht.

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Programmziele NRP

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Art der Unterstützung

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Gefördert werden können folgende Aspekte eines Projektes:

 

  • Konzepte und Businesspläne zur Entwicklung von Angeboten
  • Grundlagenarbeit im Sinne von Bedarfsabklärungen und Machbarkeitsstudien
  • Koordination und Umsetzung von Aktivitäten von Projektträgerschaften

 

Es gibt zwei Möglichkeiten der finanziellen Förderung:

 

  • À fonds-perdu-Beiträge (Koordination von Ressourcen für Strategieprozesse, Grundlagen, Konzeption, Umsetzungskapazitäten, Anschub Marktaufbau)
  • Darlehen (Investitionen). Über Darlehen investierte Investitionen sollten eine Lebensdauer von 15-20 Jahren haben.

 

Es können insgesamt maximal 50 % der fördermöglichen Beiträge gesprochen werden und insgesamt maximal CHF 150'000.

 

Es werden keine finanziellen Mittel für Vermarktungsaktivitäten gesprochen.

Voraussetzungen

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  • Initiative und Mitwirkung von Akteuren der Gesundheitswirtschaft. Bereitschaft zur Entwicklung von buchbaren Exportprodukten, Kooperationen/Vernetzung, Vermarktung, Investitionen.
  • Abstimmung mit Gesundheitsamt und kantonaler Gesundheitspolitik inkl. entsprechender Gremien.
  • Projektanträge müssen durch die Trägerschaft eingereicht werden.
  • Grundlagenforschung muss immer zu einer Machbarkeitsstudie führen, um Unterstützung erhalten zu können.
  • Sowohl A-fonds-perdu-Beiträge als auch Darlehen müssen vor der Umsetzung des Projektes beantragt werden.
  • Grundversorgung im Gesundheitswesen wird nicht finanziert.

Ablauf der Gesuchstellung

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  1. Ausfüllen des Fördergesuchs
  2. Einreichen des Gesuchs
  3. Prüfung des Gesuchs durch den Kanton. Je nach Höhe der beantragten finanziellen Mittel dauert dies zwischen 2 und 6 Wochen.
  4. Durchführung des Projektes durch die Trägerschaft. 
  5. Einreichen des Schlussberichts und der Schlussrechnung an das Amt für Wirtschaft und Tourismus.
  6. Auszahlung des Betrags. Je nach Projekt können auch Zwischenzahlungen vereinbart werden.

Umsetzungsprogramm Graubünden 2020-2023

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In den Unterlagen zum Umsetzungsprogramm Graubünden 2020-2023 finden Sie die definierten Themenfelder für Handlungsbedarf, Strategische Ziele sowie den geplanten Mitteleinsatz 2020-2023.